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Gewerbeabfall-Entsorgung   

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Trennung von Gewerbeabfall

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Was in den Sortieranlagen angenommen wird - Nicht gefährlicher Abfall

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen. Abfälle aus Privathaushalten gehören nicht dazu.

Jeder gewerbliche Abfallerzeuger in Nürnberg hat zur Beseitigung von Abfällen mindestens einen Restabfallbehälter des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg (ASN) zu nutzen. Richtwerte für das Mindestvolumen des jeweiligen Restabfallbehälters sind in § 9 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg (AbfS) festgelegt. Diese Richtwerte orientieren sich an der Art des Gewerbebetriebes und an der Anzahl der Beschäftigten.

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Weitere Informationen zur Entsorgung von Restabfall

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Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg
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Trennung von Gewerbeabfall

Die Verordnung sieht zwei gleichrangige Möglichkeiten der Trennung des Abfalls zur Verwertung vor.

Variante 1

Sie trennen Ihre gewerblichen Siedlungsabfälle und führen sie einer geordneten Verwertung über einen zertifizierten Verwerter zu. Sie trennen dabei mindestens folgende Fraktionen:

  • Papier/Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle, biologisch abbaubare Abfälle (Abfälle aus der Küche, Kantine sowie Marktabfälle).
  • Leichtverpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff, Leichtmetall und Verbundmaterial, sammeln Sie nach wie vor im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne.

Variante 2

Sie erfassen Ihre gewerblichen Siedlungsabfälle als Abfallgemisch (sogenannte trockene Abfälle zur Verwertung) und trennen nur die biologisch abbaubaren Abfälle gesondert. Sie bringen das trockene Abfallgemisch in eine zertifizierte Sortieranlage.

Folgende Siedlungsabfälle sind als Abfallgemisch zulässig: Papier/Pappe, Glas, Kunststoffe, Verbundmaterial, Metalle und andere verwertbare Abfälle wie Textilien, Bekleidung, Gummi, Holz (nicht kontaminiert), Kabel, Kork, mineralische Abfälle (Beton, Fliesen u.ä.) und Verpackungen.

Variante 3

Energetische Verwertung

Gewerbliche Siedlungsabfälle, bei der jeder einzelne Stoff einen unteren Heizwert von mindestens 11000 kJ/kg hat, können in der MVA zur energetischen Verwertung angeliefert werden.

Gefährliche Abfälle (Sonderabfall) sind immer getrennt zu entsorgen.

Die Annahme von gefährlichen und nichtgefährlichen Abfällen bei den Sortieranlagen ist kostenpflichtig. Preise bitte telefonisch erfragen.

Sortieranlagen

ABZ Aufbereitungszentrum Nürnberg

Antwerpener Straße 19

90451 Nürnberg

Telefon: 0911 / 64 19 39 - 0

Nürnberger Gewerbemüllverwertung GmbH & Co KG (NGV)

Duisburger Straße 100

90451 Nürnberg

Telefon: 0911 / 9 62 70 - 0

Was in den Sortieranlagen angenommen wird - Nicht gefährlicher Abfall

  • Reiner Bauschutt: nur Firma ABZ
  • Vermischte Bauabfälle: Firmen ABZ und NGV
  • Holzabfälle, Bauholz und Abbruchholz, Bahnschwellen, Holzfenster
  • Dachpappe
  • Kunststoffabfälle, PVC-Abfälle, Styropor, Folien
  • Teppiche, Sperrmüll
  • Schrott
  • Leuchtstoffröhren
  • Produktionsabfälle
  • Abfallgemische zur Verwertung

Fragen zur Gewerbeabfallentsorgung beantwortet die Abfallberatung für Gewerbe.

Telefon: 0911 / 231 - 40 25

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  •  Titelbild: © Abfallwirtschaft in Nürnberg