Restabfall ist der Abfall, der übrig bleibt, wenn Sie alle Abfälle, die zur Verwertung gelangen sollen und alle Problemabfälle aussortiert haben.
Restabfall gehört in die grauen Restabfallbehälter, die einmal wöchentlich von der städtischen Müllabfuhr geleert werden. Die Restabfallbehälter sind gebührenpflichtig. Der Behälterstandplatz muss am Abholtag ab 7 Uhr für die städtische Müllabfuhr ungehindert zugänglich sein.
In Nürnberg werden die Restabfallbehälter grundsätzlich an einem bestimmten Wochentag geleert. Die Leerung erfolgt im Vollservice, das heißt, die Behälter werden am Standplatz abgeholt, entleert und wieder zurückgestellt.
In den Bereichen der Bürgerämter Ost und Süd bleibt es beim Teilservice für die Abfallbehälter mit 60, 120 und 240 Liter Rauminhalt, das heißt, diese müssen am Abholtag ab 7:00 Uhr zur Leerung bereit stehen und danach wieder auf das eigene Grundstück zurück gebracht werden.
Im Zusammenhang mit Feiertagen können sich die Abfuhrtermine verschieben. Die Behälter werden dann kurz vor oder nach dem ausgefallenen Abholtag geleert. Insbesondere vor Feiertagen können die Termine telefonisch erfragt werden.
Für den Restabfallbehälter zu große (keine Tapetenreste) oder zu schwere, sperrige Abfälle können Sie zum Wertstoffhof bringen oder Sie beauftragen die Sperrmüllabfuhr auf Abruf.
Restabfall gehört nicht in die Wertstoffbehälter (das sind Bioabfallbehälter und Altpapierbehälter) oder den Gelben Sack. Neben den Restabfallbehältern abgestellte Kisten, Plastiktüten oder ähnliches werden von der Müllabfuhr nicht mitgenommen.
Fallen einmal größere Mengen Restabfall an (zum Beispiel alte Tapeten), so benutzen Sie bitte die 60 Liter-Abfallsäcke der Stadt Nürnberg. Es gibt sie für 5,64 Euro Entsorgungsgebühr an den unten genannten Stellen. Die Abfallsäcke können Sie am Abfuhrtag fest verschlossen neben den grauen Restabfallbehältern bereitstellen.
Bei allen Wertstoffhöfen und im Bürgerinformationszentrum (BIZ) im Rathaus.
Im Stadtgebiet sind fünf Behältergrößen zugelassen: 60, 120, 240, 770 Liter und 1 100 Liter. Beim Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg kann beantragt werden, den Restabfallbehälter gemeinsam mit dem Nachbarn zu nutzen. Dies wird mit einer Gebührenermäßigung von 7 % honoriert. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in der Rubrik "Abfallgebühren". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Behälterverwaltung.
Die 110 Liter-Ringtonnen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2009 benutzt werden. Achtung: Bei Neuanschlüssen, Änderungen oder Ersatzaufstellungen werden ausschließlich Behältergrößen ab 60 Liter zur Verfügung gestellt. Derzeit werden Austauschaktionen im Bereich der Bürgerämter Ost und Süd durchgeführt. (mehr unter Projekte)
Behälterbestellungen oder -abmeldungen sind vom Grundstückseigentümer/von der Hausverwaltung schriftlich an den Abfallwirtschaftsbetrieb zu richten.
Neuantrag und Änderung der Restabfallbehälter können online ausgefüllt und abgeschickt werden. Den Antrag auf Teilung eines Restabfallbehälters mit dem Nachbarn können Sie hier ausdrucken, um ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per Fax unter an den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) zu senden.
Einen Umtausch beschädigter Behälter können Sie telefonisch bei der Behälterverwaltung beantragen. Dorthin wenden Sie sich bitte auch, wenn Ihr Restabfallbehälter repariert werden muss.
Die Reinigung des Behälters muss der Benutzer selbst vornehmen.