In der Nürnberger Altstadt befinden sich die Einrichtungen der Stadtentwässerung mit dem stärksten Kundenkontakt:
Unsere Aufgabe ist die Berechnung von Kanalherstellungsbeiträgen für Neubauten und bei Baumaßnahmen (mit Vergrößerung der Geschossfläche) an bestehenden Gebäuden.
Außerdem sind wir Ansprechpartner bei Fragen zum geteilten Gebührenmaßstab und zur Ermittlung der befestigten Flächen (im Rahmen des geteilten Gebührenmaßstabs).
Die Grubenentleerung bei Anwesen ohne Kanalanschluss erfolgt durch die von der Stadtentwässerung und Umweltanalytik beauftragten Unternehmen. Die im Sachgebiet "Gebühren und Beiträge" angesiedelte Grubenentleerung vermittelt die Leerungstermine.
Entwässerungspläne von bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen können in der Registratur eingesehen und kopiert werden. Die Entwässerungspläne werden nur an den Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigten ausgegeben. Vorlage des Personalausweises und ggf. eine Vollmacht des Grundstückseigentümers sind daher notwendig.
Für Auskünfte allgemeiner Art im Bezug auf Angelegenheiten der Grundstücksentwässerung stehen wir auch gerne im Dienstleistungszentrum Bau zur Verfügung.