In Nürnberg befindet sich die Grundstücksentwässerungsanlage einschließlich des Anstichs an die Kanalisation im Eigentum des Grundstückseigentümers. Die Nutzung öffentlicher Flächen durch den Hausanschlusskanal wird über einen Gestattungsvertrag geregelt, der beim Neubau eines Hausanschlusses zwischen der Stadt Nürnberg und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen wird.
Vor dem Neubau einer Grundstücksentwässerungsanlage muss der Bauherr die Lage des öffentlichen Kanals kennen. Die Auskunft hierzu wird mit einem Formular beantragt.
Neubau und Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen bedürfen einer Genehmigung, die mit einem Formular zu beantragen ist.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen. Der Nachweis erfolgt mit einem Prüfprotokoll.
In festgelegten Zeitabständen muss der Eigentümer die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen prüfen. Der Nachweis erfolgt mit einem Prüfprotokoll.