Schnieglinger Gartenflohmarkt, Samstag, den 13. Juli 2024, von 10 bis 15 Uhr

Info's zum Ablauf

Teilnehmen können Hausgemeinschaften die über einen eigenen Garten, Hof oder eine sonstige private Fläche verfügen.
Ein Plan mit den Adressen der Teilnehmenden wird auf der Homepage des FiSch veröffentlicht und im Stadtteil ausgehängt.
Alle Teilnehmenden hängen bunte Luftballons, am Flohmarkttag, auf. Daran sind die Teilnehmenden zu erkennen.

Folgende Spielregeln akzeptieren Sie mit der Anmeldung:
• Jede Hausgemeinschaft veranstaltet ihren Flohmarkt in eigener Verantwortung. Sie ist für die Verkehrssicherheit auf ihrem Gelände verantwortlich und trägt Sorge, dass gesetzliche Bestimmungen (Lebensmittelrecht oder Handelsbeschränkungen bei bestimmten Waren) eingehalten werden.
• Bitte beachten Sie, dass nur Personen in den angegebenen Gebietsgrenzen (siehe unten) an dem Flohmarkt teilnehmen können.
• Der Flohmarktverkauf findet ausschließlich in den Gärten/Höfen oder sonstigen privaten Flächen statt, nicht auf dem Gehweg oder anderen öffentlichen Flächen.
• Jede Hausgemeinschaft muss selbst die Genehmigung von Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung einholen.
• Die Adressen der Teilnehmenden werden auf einem Online-Plan (Anm. bis 17.6.) veröffentlicht.
• Bitte hängen Sie am Tag des Flohmarktes bunte Luftballons raus, dann ist erkennbar, wo ein Flohmarkt stattfindet.
• Händler sind nicht zugelassen! Die Hof-Flohmärkte sind eine nachbarschaftliche, nicht-gewerbliche Aktion.

Hier erfahren Sie mehr über die Gebietsgrenze des Gartenflohmarkt Schniegling.

Bitte beachten Sie die Gebietsgrenzen. Teilnehmen können alle die rechts und links der grünen Markierung wohnen und alle, die innerhalb des markierten Bereiches (also bspw. auch Elsterstraße, Norastraße usw.) wohnen.

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