Sind Berufsschüler/-innen oder Berufsfachschüler/-innen an einem Schultag erkrankt, muss die Schule unverzüglich verständigt werden. Bei volljährigen Berufsschülern in der dualen Ausbildung ist keine telefonische Verständigung der Schule notwendig.
Wurde die Schule fernmündlich verständigt, muss umgehend eine schriftliche Mitteilung, bei allen Berufsschülern in der dualen Ausbildung mit Bestätigung des betrieblichen Ausbilders, nachgereicht werden.
Bei Erkrankungen von mehr als zwei Werktagen ist der Mitteilung an die Schule eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizufügen.
Zu Beginn des Schuljahres erhalten Berufs- und Berufsfachschüler/-innen der B14 dazu detaillierte Regelungen von ihrer Klassleitung (Informationsblatt). Sie sind jeweils speziell an den Teilzeit-, Block- oder Vollzeitunterricht angepasst.