Die Ausbildung erfordert das Ablegen folgender Prüfungen:
Diese wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes etwa im Januar bzw. Februar des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt und erstreckt sich auf vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten des ersten Ausbildungsjahres und den Lehrstoff der Berufsschule dieses Zeitraumes.
Im einzelnen werden praxisbezogene Aufgaben in insgesamt höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsfächern gestellt:
Sie beinhaltet Kenntnisse und Fertigkeiten, die der Ausbildungsrahmenplan der Fachrichtung „Allgemeine Krankenversicherung" vorsieht sowie den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff.
Die mündliche Prüfung findet vor einem Prüfungsausschuss des Bayerisches Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit statt und besteht aus einem Beratungsgespräch von höchstens 30 Minuten Dauer. Dabei ist auf der Grundlage einer praxisbezogenen Fallaufgabe aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beratung zu gestalten, in der der Prüfling unter Beweis stellen soll, dass er fachliche Kenntnisse (40 %) und kommunikative Fähigkeiten (60 %) verbinden kann. Dafür wird eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten gewährt.
Eine Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsfächer unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung ist erforderlich, wenn