Die Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) besteht aus zwei Teilen:
Rechtsgrundlage: Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in einem oder zwei Fächern mit „mangelhaft" und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem mit „mangelhaft" bewerteten Fach die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bewertung
Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.