Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird ca. in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Es sind in 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Im einzelnen werden folgende Gebiete geprüft:
1.1 Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Min.)
1.2 Personalwesen (120 Min.)
1.3 Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Min.)
1.4 Wirtschaft- und Sozialkunde (90 Min.)
2.1 Fallbezogene Rechtsanwendung einschl. Prüfungsgespräch (45 Min.)
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl I S. 1029)
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in der allgemeinen inneren Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung vom 22. Juli 1999 (GVBl 17/1999 S. 349)
nach den Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r im Kommunaldienst (VFA-K) die Bayerische Verwaltungsschule, K.d.ö.R, München.