Befreiungen, Beurlaubungen und Freistellungen vom Berufsschulunterricht sind nur in besonders begründeten Fällen möglich. Eine gesetzliche Grundlage für Unterrichtsbefreiungen ist normalerweise nur bei innerbetrieblichen Schulungsmaßnahmen gegeben.
Für nähere Informationen stehen Sekretariat und Schulleitung gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.