Das BürgerInformationsZentrum hält Antragsformulare für die Gebühreneinzugszentrale GEZ vor und unterstützt schwerbehinderte Menschen beim Ausfüllen der Anträge.
Es gibt 11 persönliche Merkmale, die zur Befreiung von der Rundfunkgebühr berechtigen. Die GEZ hält hierfür ein Merkblatt im Internet bereit. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu einer Infoseite (Merkblatt) und zum Online-Antrag für die GEZ-Befreiung.
Die GEZ in Köln ist seit dem 1. April 2005 für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig. Befreiungen werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte und/oder multimedia- bzw. internettaugliche PC's zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller persönliche Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt.
Schwerbehinderte Menschen sind, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" (für Rundfunk und Fernsehen) verzeichnet ist, oder wenn sie eine entsprechende Bescheinigung des Versorgungsamtes (Zentrum Bayern, Familie und Soziales) vorlegen können, dazu berechtigt, die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu beantragen.
Die Mitarbeiterinnen des BürgerInformationsZentrums sind schwerbehinderten Antragstellern beim Ausfüllen des Vordrucks behilflich, bestätigen die Echtheit der vorgelegten Dokumente und leiten die Unterlagen an die GEZ weiter.