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Beratung über die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes   

Wenn Sie im Stadtgebiet Nürnberg ein älteres Gebäude kaufen, verkaufen, vermieten oder verändern bzw. sanieren wollen, so ist unter anderem die Information wichtig, ob das Gebäude dem Denkmalschutz gemäß Art. 6 BayDschG unterliegt.

Darüber gibt Ihnen ein Blick in die Denkmalliste der Stadt Nürnberg Auskunft:

Steht fest, dass es sich um ein Einzeldenkmal oder ein Gebäude in einem Ensemblegebiet handelt, so ist für die geplante Maßnahme ein Antrag zu stellen:

 

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