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Finanzierungshilfen für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude   

Der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern steht im öffentlichen Interesse. Um die finanziellen Belastungen für den Bauherren zu mildern, stellt der Staat verschiedene direkte und indirekte Finanzierungshilfen zur Verfügung:

Die oben genannten Finanzierungshilfen können aber nur dann gewährt werden, wenn die Maßnahme rechtzeitig vor Beginn der Durchführung (d.h. vor Baubeginn) mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden ist.

Sie müssen sich nicht direkt an das Landesamt wenden; die Bauordnungsbehörde dient hier als Ihr Ansprechpartner und Vermittler. Die denkmalrechtliche Erlaubnis (Erlaubnisbescheid) und/ oder die Auflagen im Baugenehmigungsbescheid dienen als Beurteilungsgrundlage.

 

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