Eine Au-pair-Beschäftigung ist die auf ein Jahr befristete Aufnahme eines jungen Ausländers oder einer jungen Ausländerin in einer Familie gegen bestimmte Gegenleistungen. Ziele des Aufenthalts sind die Verbesserung der Sprachkenntnisse und der Allgemeinbildung in Bezug auf das Gastland.
Ausländern unter 25 Jahren kann für eine Au-pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von längstens einem Jahr verlängert werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zwei Merkblätter herausgegeben:
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