In vielen Fällen des täglichen Lebens benötigen Sie eine amtliche Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.
Den Antrag auf eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht können Sie formlos stellen. Die Antragstellung kann persönlich mit Vorlage des Passes sowie schriftlich erfolgen. Mit der Antragstellung kann auch ein Bevollmächtigter beauftragt werden. Als Beauftragter bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass, eine Vollmacht sowie den Pass des Vollmachtgebers mit.
Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt gem. § 47 Abs. 1 Nr. 9 AufenthV 10 Euro.
Bei schriftlichen Anträgen sind wir gezwungen, den Betrag per Vorkasse zu erheben. Bitte legen Sie hierfür einen Scheck bei oder genehmigen Sie die Lastschrift von Ihrem Konto. Hierzu geben Sie uns bitte Ihre Bankverbindung bekannt und teilen uns mit, dass Sie mit einer Lastschrift in Höhe von 10 Euro von Ihrem Konto einverstanden sind.
Ein spezielles Formblatt ist nicht nötig.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung.
Vereinbaren Sie deshalb bitte frühzeitig einen Termin mit uns!