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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG   

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Mit dem 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurde die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG als neuer Aufenthaltstitel eingeführt. Damit wird die Richtlinie 2003/109/EG des Rats betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen in das nationale Recht umgesetzt.

Nach den Vorgaben der Richtlinie ist der Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten hinsichtlich der damit verbundenen Rechtsfolgen durchweg mindestens so günstig ausgestaltet wie die Rechtsstellung eines Inhabers einer nationalen Niederlassungserlaubnis. Die Erteilungsvoraussetzungen entsprechen daher im Wesentlichen denen der nationalen Niederlassungserlaubnis. So werden aber beispielsweise hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts des Ausländers und seiner Angehörigen strengere Anforderungen als bei der nationalen Niederlassungserlaubnis gestellt.

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Aufenthaltstiteln besteht darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zur sogenannten Mobilität berechtigt. Das bedeutet, dass der Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG einen Rechtsanspruch darauf besitzt, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auch längerfristigen Aufenthalt und sogar Aufenthalt zur Ausübung einer Beschäftigung zu nehmen, während Inhaber einer nationalen Niederlassungserlaubnis in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union lediglich die sogenannte Schengen-Reisefreiheit nutzen können (Aufenthalt lediglich zu Besuchzwecken für die Dauer von längstens drei Monaten).

Dementsprechend haben Ausländer, die den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben haben somit auch das Recht, in Deutschland Aufenthalt zu nehmen und den Rechtsanspruch auf den Titel Daueraufenthalt-EG. In diesem Fall geht der Status des langfristig Aufenthaltsberechtigten in dem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren.

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