Einwohneramt Nürnberg

Logo Stadt Nürnberg

Sie sind hier: 

 

Erwerbstätigkeit von Ausländern   

Link zum Thema weiter unten

Kontakt

Anwerbestopp

Seit November 1973 besteht für Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ein Anwerbestopp, an dem auch das Zuwanderungsgesetz festhält. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören die Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen, die mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten im Rahmen der EU-Osterweiterung sowie Zypern und Malta. Aufgrund verschiedener Abkommen mit der Schweiz werden Schweizer Bürger praktisch wie EU-Bürger behandelt.

Ausnahmen

Das Zuwanderungsgesetz schafft immer mehr Ausnahmetatbestände. Für bestimmte Ausländergruppen besteht ein Rechtsanspruch auf Erwerbstätigkeit und freien Zugang zum Arbeitsmarkt, einschließlich selbständiger Tätigkeit. Zum Beispiel für

  • Asylberechtigte,
  • Familiennachzugsfälle,
  • ehemalige Deutsche
  • und im Rahmen der Wiederkehroption.

Die Einreise von Hochqualifizierten ist nicht mehr nur auf IT-Spezialisten beschränkt, sondern ist nun generell möglich. Hochqualifizierten kann unter bestimmten Voraussetzungen sofort eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Weitere Möglichkeiten zur Aufnahme gibt es außerdem für:

  • Au-pair-Beschäftigte
  • Wissenschaftler
  • Fachkräfte
  • Künstler

Des weiteren können Ausnahmen zugelassen werden für Staatsangehörige von Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA.

Selbständige Erwerbstätigkeit

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann erteilt werden, wenn

  • ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis besteht (Investition von mindestens 500 000 Euro und Schaffung von mindestens fünf Vollzeitarbeitsplätzen)
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital bzw. eine Kreditzusage gesichert ist

Im übrigen legt die Beurteilung der zu treffenden Prognoseentscheidung verschiedene Kriterien fest. Regelmäßig zu berücksichtigen sind

  • Tragfähigkeit der zugrunde liegenden Geschäftsidee
  • unternehmerische Erfahrungen des Ausländers
  • Höhe des Kapitaleinsatzes
  • Auswirkungen auf die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation
  • Beitrag für Innovation und Forschung

Ohne nähere Prüfung zugelassen wird in der Regel die selbständige Tätigkeit bei Angehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz. EU-Staatsangehörige benötigen für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit keine ausländerrechtliche Erlaubnis. Die Notwendigkeit gewerberechtlicher und standesrechtlicher Erlaubnisse bleibt hiervon unberührt.

Keine gesonderte Prüfung ist in den Fällen eines Rechtsanspruchs auf Erwerbstätigkeit und damit auch einer selbständigen Tätigkeit erforderlich.

Voraussetzungen

Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (auch selbständige Tätigkeit) erlaubt, sind ausschließlich die Ausländerbehörden zuständig.

Durch die Einführung des sogenannte One-Stop-Government wird das Recht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einem Verwaltungsakt mit dem Aufenthaltsrecht erteilt. Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis bei der Arbeitsverwaltung ist daher nicht mehr erforderlich. Die Ausländerbehörde entscheidet in eigener Zuständigkeit; in gesetzlich genau festgelegten Fällen muss die Ausländerbehörde vor der Erteilung eines Aufenthaltstitels, der auch zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen.

Eine Erwerbstätigkeit darf nur dann aufgenommen werden, wenn der Aufenthaltstitel hierzu ausdrücklich berechtigt. Soweit im Aufenthaltstitel keine entsprechende Aussage getroffen wird, ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Es sei denn, in zwischenstaatlichen Vereinbarungen, in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne Aufenthaltstitel ausdrücklich erlaubt.

Für Arbeitgeber, die Ausländer mit einer zustimmungspflichtigen Tätigkeit erstmals oder weiterhin beschäftigen wollen, steht im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ein Vordruck Ausländerbeschäftigung zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Wenden Sie sich bitte an Ihre Ausländerbehörde.

Kontakt

Sie haben die Möglichkeit, unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel mit uns in Kontakt zu treten. Das zur Verfügung gestellte Kontaktformular bietet Ihnen die Gewähr, dass Ihre Angaben und Fragen verschlüsselt an uns übermittelt werden.

Für die Beantwortung Ihres Anliegens bitten wir aber Folgendes zu beachten!

Aus rechtlichen Gründen können wir

  • Anfragen zu Dritten grundsätzlich nicht beantworten (Datenschutz)
  • Anfragen grundsätzlich nicht per E-Mail sondern nur auf dem Postweg
    beantworten (Datensicherheit)
  • keine abstrakten Rechtsauskünfte erteilen (Rechtsdienstleistungsgesetz)

Erreichbarkeit

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung.

Vereinbaren Sie deshalb bitte frühzeitig einen Termin mit uns!

Einwohneramt

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

 

Allgemein zu dem Thema Erwerbstätigkeit mit Aufenthaltserlaubnis, mit Asylgestattung oder Duldung

A-D

Telefon: 0911 / 231 - 14378

Telefax: 0911 / 231 - 5777

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

E-K

Telefon: 0911 / 231 - 14379

Telefax: 0911 / 231 - 5777

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

L-R

Telefon: 0911 / 231 - 14380

Telefax: 0911 / 231 - 5777

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

S-Z

Telefon: 0911 / 231 - 14381

Telefax: 0911 / 231 - 5777

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Speziell zu dem Thema Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Integration, Migration oder Studium

A-K

Telefon: 0911 / 231 - 14376

Telefax: 0911 / 231 - 7390

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

L-Z

Telefon: 0911 / 231 - 14377

Telefax: 0911 / 231 - 5781

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Mehr zum Thema

skip

  •  
  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg