Wir empfehlen Ihnen, schon in jüngeren Jahren, jedoch spätestens im Vorfeld Ihres Rentenantrages eine Klärung Ihres Rentenversicherungskontos vornehmen zu lassen. Die Mitarbeiter des städtischen Versicherungsamts bzw. der Bürgerämter Nord, Ost oder Süd sind Ihnen hierbei gerne behilflich. Über die Rentenkontenklärung erfahren Sie, welche Zeiten auf Ihrem Rentenkonto bereits gutgeschrieben wurden. Sie können mithelfen, die noch nicht erfassten Zeiten geltend zu machen. Durch das Beibringen fehlender Unterlagen erreichen Sie, dass bei Ihrer Rentenversicherung alle maßgeblichen Sachverhalte, wie z.B. Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit erfasst werden.
Ein geklärtes Rentenkonto verkürzt die Bearbeitung Ihres späteren Rentenantrages. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Rentenbezüge, sofern Sie auch den Rentenantrag mit ausreichendem Zeitvorlauf stellen, zum Beginn des Ruhestands erhalten. Ferner können Sie dadurch jederzeit eine verlässliche Auskunft über die Höhe Ihrer bisher erreichten Rentenansprüche, die sog. Rentenauskunft, erhalten.
Bitte bringen Sie zum Antrag auf Kontenklärung bzw. für Ihre Rentenauskunft alle vorhandenen Versicherungsunterlagen, Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. die Geburtsurkunden Ihrer Kinder mit.
Versicherungsamt
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
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Zentrale Information
Zentrale Auskunftsnummer:
Telefon: 0911 / 231 - 47 00
Ebene 4, Zi. 4.03
Telefon: 0911 / 231 - 29 25
Telefax: 0911 / 231 - 34 43
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Grundsätzlich ist für die Erledigung Ihres Anliegens eine Terminvereinbarung mit unserer zentralen Information erforderlich. Kurzfristige Angelegenheiten wie zum Beispiel Beglaubigungen und Nachreichung von Unterlagen können Sie während unserer allgemeinen Öffnungszeiten ohne Termin erledigen.