Die Lohnsteuerkarte ist eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn und die korrekte Verdienstabrechnung jeder Beschäftigung. Lohnsteuerkarten werden zu einem Stichtag, dem 20. September jeden Jahres, von den Meldebehörden für das Folgejahr ausgestellt und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugestellt. Sollten Sie keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, können Sie sich an unsere Sachbearbeiter wenden und sich beraten lassen, von welcher Behörde Ihre Lohnsteuerkarte auszustellen ist. Wenn das Einwohneramt Nürnberg zuständig ist, wird Ihnen die Lohnsteuerkarte entweder am Schalter ausgehändigt oder zugeschickt. Sollte Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte abhanden gekommen sein, können Sie eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen.
Eine Lohnsteuerkarte wird Ihnen vom Einwohneramt oder den Bürgerämtern ausgestellt. Sie können die Lohnsteuerkarte schriftlich (ohne Formular), telefonisch oder persönlich beantragen. Bringen Sie hierfür bitte Ihren Pass oder Personalausweis mit. Ebenso können Sie einen Bevollmächtigten mit der Antragstellung beauftragen. Als Beauftragter bringen Sie bitte Ihren eigenen Pass oder Personalausweis sowie die Vollmacht und den Pass oder Personalausweis des Vollmachtgebers mit.
Für die Änderung von Steuerklassen benötigen Sie ein Antragsformular, das Sie hier als Download oder im Einwohneramt am Informationsschalter erhalten. Die Lohnsteuerkarten beider Ehepartner müssen vorliegen.
Falls Sie eine bereits erhaltene Lohnsteuerkarte verloren haben, können Sie gegen Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen. Hierzu benötigen Sie neben dem Antrag eine Verlusterklärung.
Die Erstausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten ist gebührenfrei.
Die Ersatzausstellung einer Lohnsteuerkarte kostet fünf Euro.
Hinweis:
Senden Sie uns keinesfalls Bargeld per Post zu. Bei einer persönlichen Vorsprache im Amt zur Beantragung einer Ersatzlohnsteuerkarte bitten wir Sie, den Betrag bar oder mit EC-Karte (nicht bei den Bürgerämtern!) zu zahlen. Zahlungen mit Kreditkarte sind leider nicht möglich.