Einwohneramt Nürnberg

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Personalausweis   

Aktuelle Abholtermine (nur Einwohneramt!)

Alle bis einschließlich 30.04.2012 beantragten Personalausweise liegen zur Abholung bereit.

Einzelne Personalausweise von späteren Antragstagen können ebenfalls bereits zur Abholung bereitliegen. Diese können über die unten genannte Statusabfrage mittels der Seriennummer (ersichtlich auf dem Abholschein) in Erfahrung gebracht werden.

Online-Vorgang

Hier können Sie den aktuellen Status Ihres beantragten Dokuments abfragen. Wenn Sie möchten, erhalten Sie eine Mail-Benachrichtigung, wenn das Dokument abgeholt werden kann.

Antragstellung

Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich beim Einwohneramt oder den Bürgerämtern erfolgen. Hierbei müssen sowohl der bisherige Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles Lichtbild (biometrietaugliches Lichtbild) vorgelegt werden. Das Lichtbild muss den Vorgaben der Fototafel der Bundesdruckerei entsprechen.

Benötigte Pass- oder Ausweisbilder können Sie u.a. im Umfeld des Einwohneramtes bei mehreren Fotostudios oder im Einwohneramt selbst in Fotoautomaten anfertigen lassen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird vom Einwohneramt bzw. Bürgeramt ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin weitergeleitet. Personalausweise, die im Einwohneramt beantragt wurden, können dort im Zimmer U.09 abgeholt werden.

Vorläufiger Personalausweis

In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Sie benötigen auch hierfür ein biometrietaugliches Lichtbild nach den Vorgaben der Fototafel der Bundesdruckerei.

Gültigkeit

Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich; er muss spätestens bei Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden (sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist). Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal drei Monate gültig.

Gebühren


Personalausweis und weitere Gebührenregelungen

Gebühr in Euro

Antragstellende Person ab 24 Jahren

28,80

Antragstellende Person unter 24 Jahren

22,80

Vorläufiger Personalausweis

10,00

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion

6,00

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei

Ändern der PIN im Einwohner- oder Bürgeramt
(mit eigenem Kartenlesegerät jederzeit zuhause gebührenfrei möglich)

6,00

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

6,00

Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nur in bar oder mit EC-Karte möglich sind. Zahlungen mit Kreditkarte sind leider nicht möglich.

Einwohneramt

Äußere Laufer Gasse 25

Schalterhalle, Schalter 1 - 28

 

Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Buchstaben A - F

Telefon: 0911 / 231 - 14 531

Telefax: 0911 / 231 - 14 199

 

Buchstaben G - K

Telefon: 0911 / 231 - 14 532

Telefax: 0911 / 231 - 14 199

 

Buchstaben L - R

Telefon: 0911 / 231 - 14 533

Telefax: 0911 / 231 - 14 199

 

Buchstaben S - Z

Telefon: 0911 / 231 - 14 534

Telefax: 0911 / 231 - 14 199

 

Allgemeine Auskünfte

Telefon: 0911 / 231 - 47 00

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg