Aktuelle Abholtermine (nur Einwohneramt!)
Alle bis einschließlich 30.04.2012 beantragten Personalausweise liegen zur Abholung bereit.
Einzelne Personalausweise von späteren Antragstagen können ebenfalls bereits zur Abholung bereitliegen. Diese können über die unten genannte Statusabfrage mittels der Seriennummer (ersichtlich auf dem Abholschein) in Erfahrung gebracht werden.
Hier können Sie den aktuellen Status Ihres beantragten Dokuments abfragen. Wenn Sie möchten, erhalten Sie eine Mail-Benachrichtigung, wenn das Dokument abgeholt werden kann.
Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich beim Einwohneramt oder den Bürgerämtern erfolgen. Hierbei müssen sowohl der bisherige Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles Lichtbild (biometrietaugliches Lichtbild) vorgelegt werden. Das Lichtbild muss den Vorgaben der Fototafel der Bundesdruckerei entsprechen.
Benötigte Pass- oder Ausweisbilder können Sie u.a. im Umfeld des Einwohneramtes bei mehreren Fotostudios oder im Einwohneramt selbst in Fotoautomaten anfertigen lassen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird vom Einwohneramt bzw. Bürgeramt ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin weitergeleitet. Personalausweise, die im Einwohneramt beantragt wurden, können dort im Zimmer U.09 abgeholt werden.
In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Sie benötigen auch hierfür ein biometrietaugliches Lichtbild nach den Vorgaben der Fototafel der Bundesdruckerei.
Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich; er muss spätestens bei Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden (sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist). Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal drei Monate gültig.
Personalausweis und weitere Gebührenregelungen | Gebühr in Euro |
|---|
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 28,80 |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Einwohner- oder Bürgeramt (mit eigenem Kartenlesegerät jederzeit zuhause gebührenfrei möglich) | 6,00 |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 |
Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nur in bar oder mit EC-Karte möglich sind. Zahlungen mit Kreditkarte sind leider nicht möglich.