Fragen zum Thema Rentenanspruch entstehen aus unterschiedlichen Lebenssituationen. Künstler und Selbständige sind für ihre Rentenvorsorge selbst verantwortlich und benötigen spezielle Auskünfte. Für Rentner kann die Möglichkeit des Hinzuverdienstes bedeutsam sein. Für ausländische Mitbürger, die in Deutschland Rentenansprüche erworben haben bzw. für deutsche Bürger, die im Ausland Rentenansprüche erworben haben, können Fragen zum geltenden überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Rechts von außerordentlicher Wichtigkeit sein. Die Mitarbeiter des Versicherungsamts sind gerne dabei behilflich, Anliegen zu klären und mit Informationen oder Rechtsauskünften zu unterstützen.
Erforderliche Anträge, zum Beispiel den Antrag auf Beitragserstattung, können Sie bei uns stellen. Wir nehmen auch Ihren Widerspruch gegen Bescheide an. Hierzu sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ihre sämtlichen Versicherungsunterlagen sowie vorhandene Bescheide mitbringen.
Ebene 4, Zi. 4.03
Telefon: 0911 / 231 - 29 25
Telefax: 0911 / 231 - 34 43
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Grundsätzlich ist für die Erledigung Ihres Anliegens eine Terminvereinbarung mit unserer zentralen Information erforderlich. Kurzfristige Angelegenheiten wie zum Beispiel Beglaubigungen und Nachreichung von Unterlagen können Sie während unserer allgemeinen Öffnungszeiten ohne Termin erledigen.