Die gesetzliche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Personen, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, sind dazu verpflichtet, ihre Rente zu beantragen. Rente wird trotz bestehender Ansprüche in keinem Fall automatisch ausbezahlt.
Auf unseren Internetseiten können wir Ihnen nur die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Rentenarten zusammenstellen. Für umfassende, auf Ihre persönliche Situation bezogene, Informationen und Auskünfte, bieten wir Ihnen Gesprächstermine an, die Sie individuell mit uns vereinbaren können.
Kompetente Ansprechpartner für Ihren Rentenantrag, Ihre Kontenklärung oder Rentenauskunft sind die städtischen Mitarbeiter des Versicherungsamts und der Bürgerämter.