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Rentenversicherung   

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Altersrenten
  • Renten wegen Erwerbsminderung
  • Hinterbliebenenrenten
  • Erziehungsrenten

Rente muss beantragt werden

Personen, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, sind dazu verpflichtet, ihre Rente zu beantragen. Rente wird trotz bestehender Ansprüche in keinem Fall automatisch ausbezahlt.

Auf unseren Internetseiten können wir Ihnen nur die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Rentenarten zusammenstellen. Für umfassende, auf Ihre persönliche Situation bezogene, Informationen und Auskünfte, bieten wir Ihnen Gesprächstermine an, die Sie individuell mit uns vereinbaren können.

Kompetente Ansprechpartner für Ihren Rentenantrag, Ihre Kontenklärung oder Rentenauskunft sind die städtischen Mitarbeiter des Versicherungsamts und der Bürgerämter.

Versicherungsamt

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

 

Zentrale Information

Ebene 4, Zi. 4.03

Telefon: 0911 / 231 - 29 25

Telefax: 0911 / 231 - 34 43

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

 


Grundsätzlich ist für die Erledigung Ihres Anliegens eine Terminvereinbarung mit unserer zentralen Information erforderlich. Kurzfristige Angelegenheiten wie zum Beispiel Beglaubigungen und Nachreichung von Unterlagen können Sie während unserer allgemeinen Öffnungszeiten ohne Termin erledigen.

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