Ein in Deutschland geborenes Kind, dessen Eltern ausländische Staatsangehörige sind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit tritt automatisch ein, wenn die genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Geburt vorliegen. Der Eintrag erfolgt durch den Standesbeamten, der für die Beurkundung der Geburt zuständig ist. Ein Antrag ist deshalb nicht erforderlich. Die Eltern werden durch ein Schreiben des Standesamts verständigt.