Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt Leistungen bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten, die sich infolge einer versicherten Tätigkeit ereignen, aber auch Unfälle auf dem Weg von oder zu einer versicherten Tätigkeit.
Berufskrankheiten können Krankheiten sein, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.
Die Mitarbeiter des Versicherungsamts informieren Sie gerne über das gesamte Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und geben Ihnen insbesondere zu folgenden Themen fachkundige Auskunft:
Sie können bei uns auch ein Verfahren zur Gewährung von Leistungen nach Eintritt eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit einleiten.