Energie Schulden Prävention

Logo Stadt Nürnberg
Titelbild EnergieSchuldenPrävention
 
Suche:
 
Sie sind hier: 
 

Was tun bei Sperrandrohung?   

Darf Ihr Energieversorger Ihnen wegen Energieschulden die Lieferung von Strom und Gas verweigern? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind in den Grundversorgungsverordnungen (GVV) Strom und Gas festgelegt und lauten wie folgt:

  1. Strom oder Gas darf nur abgestellt werden, wenn eine unbezahlte Rechnung schriftlich angemahnt wurde. Zwischen der Rechung und dem Brief mit der Mahnung müssen allerdings mindestens zwei Wochen liegen.
  2. Die Energiesperre muss schriftlich angedroht worden sein. Dies geschieht normalerweise zusammen mit dem Mahnungsbrief.
  3. Die Energiesperre darf erst nach dem Ablauf von 4 Wochen nach der Sperrandrohung durchgeführt werden.
  4. Ihre Energieschuld muss mindestens 100 Euro betragen.
  5. Die Energiesperre muss nochmals mindestens drei Werktage im Voraus angekündigt werden.

Rein theoretisch gesehen haben Sie also etwa sechs Wochen Zeit bis Ihr Energieversorger Ihnen Strom oder Gas abstellen darf. In der Praxis sollten Sie es darauf allerdings nicht ankommen lassen und so schnell wie möglich reagieren.

Um eine drohende Energiesperre zu verhindern, können Sie Folgendes tun:

  • Entweder Sie bezahlen Ihre Energieschulden oder Sie kontaktieren Ihren Energieversorger und vereinbaren Lösungen, wie Sie Ihre Schulden begleichen können.
  • Wenn Sie Nürnberger Bürger und Kunde der N-ERGIE AG Nürnberg sind, besteht für Sie die Möglichkeit, dass die ARGE Nürnberg, das Sozialamt bzw. das Jugendamt der Stadt Nürnberg gemeinsam mit Ihnen und der N-ERGIE AG eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung abschließt. Darin wird festgelegt in welcher Form und in welcher Höhe Sie Ihre Energieschulden bezahlen können.

Mehr zum Thema

Externer Link

Grundversorgungsverordnungen (GVV) Strom

Externer Link

Grundversorgungsverordnungen (GVV) Gas

skip

  •  
Hilfe|Datenschutz|Zugangseröffnung

URL zu dieser Seite:
<http://www.nuernberg.de/internet/esp/sperrandrohung.html>

 
  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Andreas Morlok / pixelio.de