Darf Ihr Energieversorger Ihnen wegen Energieschulden die Lieferung von Strom und Gas verweigern? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind in den Grundversorgungsverordnungen (GVV) Strom und Gas festgelegt und lauten wie folgt:
Rein theoretisch gesehen haben Sie also etwa sechs Wochen Zeit bis Ihr Energieversorger Ihnen Strom oder Gas abstellen darf. In der Praxis sollten Sie es darauf allerdings nicht ankommen lassen und so schnell wie möglich reagieren.