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Aufgaben/Angebote
Berufliche Interessensvertretung innerhalb der Stadtverwaltung
Ein wesentlicher Bereich der Arbeit der Frauenbeauftragten ist die Durchsetzung der Chancengleichheit für die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung. Diese berufliche Interessensvertretung für die derzeit ca. 4.300 Kolleginnen bedeutet z.B. ihre Unterstützung bei Stellenbesetzungen und Beförderungen, beim beruflichen Wiedereinstieg, bei der Realisierung von Teilzeitwünschen, bei Problemen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei unzutreffenden Beurteilungen, bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz u.v.m.
Um den vielfältigen Formen der Benachteiligung von Frauen im Berufsbereich systematisch begegnen zu können, begann die Frauenbeauftragte bereits 1988 an dem Entwurf für einen Frauenförderplan zu arbeiten, der dann im November 1989 vom Stadtrat beschlossen wurde.
"Legitimations"-Grundlage für den Frauenförderplan war der 1988 veröffentlichte erste Frauenbericht, ein statistischer Vergleich der Beschäftigungssituation von Frauen und Männern bei der Stadtverwaltung, mit dem die geschlechtstypische "Schieflage" auch bei der kommunalen Arbeitgeberin nachgewiesen wurde: 45 von Hundert der Beschäftigten sind Frauen; mehr als zwei Drittel von Ihnen sind in den Bereichen Sozialdienst und Allgemeiner Verwaltungsdienst beschäftigt; sie arbeiten vorwiegend in den mittleren Ebenen der beruflichen Hierarchie und sind kaum in Leitungsfunktionen anzutreffen. Dagegen sind 9 von 10 Teilzeitbeschäftigten Frauen und fast ausschließlich Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung. Ein Befund, der sich auch im inzwischen vorgelegten fünften Frauenbericht nicht wesentlich verbessert hat.
Dieser statistische Nachweis der sog. strukturellen Diskriminierung von Frauen im öffentlichen Dienst, insbesondere etwa der deutliche zahlenmäßige Unterschied zwischen Männern und Frauen in aufsteigenden Berufspositionen, macht - so auch ein Gutachten von 1986 des damaligen Verfassungsrichters Ernst Benda - in Anbetracht des Gleichberechtigungsgebotes im Grundgesetz "positive Aktionen zugunsten von Frauen" notwendig. Berufliche Frauenförderung meint also nicht - wie häufig assoziiert wird - die irgendwie gearteten Zugeständnisse an subjektive und individuelle weibliche Defizite, sondern Maßnahmen zum Ausgleich einer Diskriminierung mit dem Ziel der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in allen beruflichen Bereichen und Ebenen.
Als Instrument für die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen wurde u.a. die leistungsbezogene Quotierung im Frauenförderplan festgeschrieben. Immer dann, wenn eine Bewerberin und ein gleichqualifizierter Bewerber in Berufsbereichen und Funktionsebenen miteinander konkurrieren, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, fällt die Entscheidung zugunsten der Frau.
Kooperation mit den örtlichen Personalvertretungen und dem Gesamtpersonalrat. Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Personal- und Organisationsausschusses, der über alle Stellenbesetzungen, Einstellungen und Stellenplanänderungen entscheidet; direktes Einbringen von Stellungnahmen.
Erstellung und regelmäßige Aktualisierung des Frauenberichts, der die Beschäftigungssituation von Frauen und Männern bei der Stadtverwaltung vergleicht. Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung des Frauenförderplans, der Grundlage für die berufliche Frauenförderung bei der Stadtverwaltung ist.
Gremienarbeit
- Die Frauenbeauftragte ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und nimmt regelmäßig teil an den Sitzungen des Personal- und Organisationsausschusses.
- Die Frauenbeauftragte ist landes- und bundesweit organisiert. Sie ist Mitglied der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
- Die Frauenbeauftragte ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Mittelfrankens.
- Die Frauenbeauftragte wurde von der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft als Vertreterin gewählt für die Kommission der Frauenbeauftragten des Deutschen Städtetages sowie für die interministerielle Arbeitsgruppe zur koordinierten Krisenintervention.
- Die Frauenbeauftragte arbeitet mit am Runden Tisch Menschenrechte, organisiert von der Geschäftsstelle Internationaler Nürnberger Menschenrechtspreis beim Bürgermeisteramt.
Anlaufstelle für Bürgerinnen
Beratung ist fester Bestandteil der täglichen Arbeit im Frauenbüro. Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad ist die Zahl der persönlichen und telefonischen Beratungen in den zurückliegenden Jahren auf jährlich durchschnittlich 700 angestiegen.
Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und Bürgerinnen der Stadt Nürnberg, Frauen aus allen sozialen Schichten, aller Altersstufen und der verschiedensten Nationalitäten wenden sich als Rat- und Informationssuchende, als Beschwerdeführerinnen und auch mit dem Wunsch, Anregungen zu geben, an das Frauenbüro.
Durch die Beratungsarbeit wissen wir von den alltäglichen Diskriminierungserfahrungen der Frauen und kennen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen öffentlicher bzw. sozialstaat-licher Maßnahmen aus erster Hand. Häufige Beratungsanlässe sind Benachteiligungen im Berufsalltag und die Suche nach einer neuen beruflichen Perspektive, Probleme in Folge von Trennung und Scheidung, z.B. materielle Nachteile und Existenzkrisen, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten oder Wohnungsnot. Alleinerziehende suchen häufig um Rat bei der schwierigen Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kindererziehung. Frauen mit Gewalt- und Misshandlungserfahrungen fragen nach zuständigen Fachdiensten.
Für eine Vielzahl von Frauen ist die Bitte um Unterstützung durch die Frauenbeauftragte der letzte Hoffnungsschimmer nach einer Reihe von erfolglosen Versuchen im administrativen "Verwirrspiel" zurechtzukommen und zu ihrem Recht zu kommen. Der Problemdruck der ratsuchenden Frauen ist deshalb oft sehr groß und erfordert ein schnelles und unbürokratisches Handeln. Beratungsarbeit verstehen wir auch als Hilfe zur Selbsthilfe. Das heißt, den Frauen Wege einer eigenständigen Interessensvertretung aufzuzeigen und sie dazu zu ermutigen, diese auch durchzusetzen.
Aus den einzelnen Lebenszusammenhängen der ratsuchenden Frauen lassen sich geschlechtsdiskriminierende Strukturen erkennen, die für uns der ständige Anlass sind, um im politisch-administrativen System, sowohl auf regionaler als auch auf überregionaler Ebene, einen Diskurs auf den Weg zu bringen.
Aus den Beratungsinhalten entwickeln wir Schwerpunkte für Aktionen und Veranstaltungen sowie themenbezogene Broschüren und Dokumentationen mit dem Ziel, frauendiskriminierende Strukturen aufzudecken, zu skandalisieren und abzubauen. In diesem Verständnis ist Beratung mehr als eine spezielle, soziale oder personenorientierte Beratung. Sie ist so verstanden Wegbereiterin für frauenpolitische Interventionen und Innovationen.
Die Beratungsarbeit der vergangenen Dekade zeigt, dass der Beratungsbedarf, den die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und die Bürgerinnen der Stadt Nürnberg durch Nachfrage formulieren, unübersehbar ist. Beratungsarbeit für Frauen von Frauen ist demnach nicht nur parteiisch und vertraulich sondern unverzichtbar.
(Einen Überblick über verschiedene Nürnberger Beratungsstellen erhalten Sie auf der Seite "Frauennetzwerke/Beratungsstellen".)
Öffentlichkeitsarbeit
Mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit "skandalisiert" die Frauenbeauftragte die Formen der Diskriminierung von Frauen, schafft und unterstützt Foren für die kritische, öffentliche Diskussion der "Frauenfrage" und informiert über rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten.
Das Frauenbüro organisiert Fachtagungen für Interessierte und MultiplikatorInnen, beispielsweise zur Berufsfindung von Mädchen, zur Existenzgründung von Frauen, zur Telearbeit.
Das Frauenbüro führt Podiumsdiskussionen und Informationsveranstaltungen durch zu Themen wie: Das neue Kindschaftsrecht, Gewalt gegen Frauen u.v.m.
Das Frauenbüro arbeitet mit Frauenverbänden, -gruppen und –projekten zusammen und pflegt Kontakte zu Organisationen, die zur Gleichstellung von Frauen beitragen können.
Die Frauenbeauftragte ist im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit gefragt als Interviewpartnerin für die Medien.
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