Die Idee zu diesem Gräberfeld entstand anlässlich der Ausstellung „Zugang“, die im Herbst 2007 zum 100-jährigen Jubiläum der Friedhofsverwaltung auf dem Westfriedhof stattgefunden hat und an der 4 der hier beteiligten Künstlerinnen und Künstler mitgewirkt haben, nämlich:
- Michaela Biet
- Meide Büdel
- Hubertus Hess und
- Christian Rösner.
Mit dabei sind jetzt noch:
- Christian Ruckdeschel und
- Robert Scholz
alle Absolventen der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg.
Mit dieser Grabanlage soll die Kunst bewusst wieder auf den Friedhof zurückgeholt werden, von dem sie ursprünglich ausging. Denn schon in prähistorischer Zeit entstanden erste Kunstgegenstände als Grabbeigaben. Aber auch auf den Friedhöfen unserer jüngeren Geschichte waren Grabmale Kunstwerke, die zum Leben der dort Bestatteten einen Bezug herstellten - bestes Beispiel hierfür ist der „Johannisfriedhof“ mit seinen eigenwillig gestalteten Grabtafeln - ehe die Grabmalkultur von den seelenlosen Billigimporten - bevorzugt aus Asien - verdrängt wurde.
Die neue Anlage soll ein Beispiel für moderne Friedhofskultur sein und die Friedhofsnutzer zu einer individuellen Grabmalgestaltung anregen sowie neue Wege in der Ausgestaltung von Trauerorten aufzeigen. Dieser Friedhofsteil ist somit ein Beispiel für eine innovative, zeitgemäße Friedhofsanlage.
Die Grabmale sind zusammen mit den Grabstellen, auf denen sie stehen, über die Künstlerinnen und Künstler zu erwerben. Eine Informationsbroschüre mit den notwendigen Daten wird zur Zeit erstellt und liegt in etwa 14 Tagen bei der Friedhofsverwaltung aus.
Kosten:
Grabnutzungsgebühr:
1.620,-- € für die einfachbreite doppelttiefe Sondergrabstelle
für 10 Jahre
für 2 Särge und zusätzlich max. 8 Urnen
Preisspanne der Objekte:
Den Einzelpreis nennt die Künstlerin/der Künstler auf Anfrage (zwischen 7.000 € und 12.000 €).
Zu Namen/Beschriftung machen sich die Künstler noch Gedanken.
Es handelt sich um pflegefreie Erdgrabstätten, für die die Friedhofsverwaltung die Rasenpflege übernimmt.
Auf Wunsch können Metallrahmen gesetzt werden, innerhalb derer eine Bepflanzung möglich ist.
Ein Erwerb eines Grabes ist über die Künstler/innen oder über die Friedhofsverwaltung möglich.
Im Rahmen des Nutzungsrechtserwerbs muss sich die Käuferin/der Käufer verpflichten - auch für die Rechtsnachfolger -, dass das Kunstwerk auf Dauer auf dem Grab verbleibt.