Einschränkungen bei Trauerfeiern und Beisetzungen (Stand: 02.04.2022)

Die Einschränkungen bei Trauerfeiern und Beisetzungen, hier vor allem das 3G-Erfordernis für Trauergäste, wurden mit Ablauf des 2. April 2022 weitestgehend aufgehoben.

Die Maskenpflicht in Innenräumen (medizinische Masken, mindestens OP-Maske) wird bis auf weiteres beibehalten und findet insbesondere in den Trauerhallen, den Abschiednahmeräumen und den Diensträumen der Friedhofsverwaltung Anwendung.

Im Außenbereich wird gebeten, wo immer möglich, die Abstandsregelung (1,5 m) einzuhalten.

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