Viele Patienten sind auch während ihres Urlaubs auf ihre Medikamente angewiesen. Manche dieser Arzneimittel, wie etwa starke Schmerzmittel, unterliegen dem Betäubungsmittelrecht. Damit es bei Reisen nicht zu Schwierigkeiten kommt, empfiehlt es sich, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes dabei zu haben.
Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) reicht ein Dokument, das der Arzt ausfüllt und das vom Gesundheitsamt beglaubigt wird.
Für die Beglaubigung ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bereich der verordnende Arzt seinen Praxissitz hat. Das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg ist also bei Bescheinigungen von im Stadtgebiet niedergelassenen Ärzten der richtige Ansprechpartner (Herr Stich, Tel.: 231-2323, Zi. 013/EG). Es wird eine Gebühr von 5.-€ fällig werden.
Für Reisen in andere Länder wird ein mehrsprachiges ärztliches Formular empfohlen, in dem Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer gemacht werden. Allerdings ist es trotzdem ratsam, sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Botschaft des Urlaubslandes nach den geltenden Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.
Informationen zur Substitutionsbehandlung reisender opiatabhängiger Personen finden sich auf der Seite von INDRO e.V..