Gesundheitsamt Nürnberg

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Folgeaufklärung durch Arbeitgeber   

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Belehrungen für Ihre Beschäftigten bei Arbeitsaufnahme durchzuführen, diese jährlich zu wiederholen und deren Durchführung zu dokumentieren.

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Postfach 102942

70025 Stuttgart

Telefax: 0711 / 1849-242,

Die Folien lassen sich zum Beispiel während einer HACCP-Schulung gut einsetzen.

Für die Gastronomie bietet der DEHOGA eine spezielle Broschüre an. Anfragen unter:

Interhoga GmbH

Postfach 200455

53134 Bonn

Material in Form eines VHS-Videos (20 Minuten) können Sie beim BEHR's VERLAG erwerben (Schulungsvideo § 43 IfSG)

Telefon: 040 / 227 00 80

Telefax: 040 / 220 10 91

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