Für Angehörige der gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberufe besteht die Verpflichtung, dem Gesundheitsamt Beginn und Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung anzuzeigen.
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Wir bitten Sie, uns ggf. die Änderungen Ihrer Niederlassung mitzuteilen.