Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis. Diese wird nach einer Prüfung, die erfolgreich beim Gesundheitsamt abgelegt worden ist, erteilt.
Abgeleitet vom Heilpraktikergesetz wird Heilkunde stets dann ausgeübt, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
Ob im konkreten Einzelfall ärztliche oder medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind, hängt:
Entscheidend für die Beurteilung, ob es sich um eine heilkundliche Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes handelt, ist die Tatsache,
Auch Maßnahmen an gesunden Menschen, zum Beispiel Eingriffe zu kosmetischen Zwecken, können eine Ausübung der Heilkunde darstellen.
Im übrigen benötigen auch diejenigen eine Erlaubnis, die in eigener Verantwortung und ohne den Weisungen zur Heilkunde berechtigter Person zu unterliegen, heilkundlich-psychotherapeutische Tätigkeiten ausüben.