Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme. Ansonsten wird die Prüfung abgebrochen und Ihnen die beantragte Erlaubnis versagt.
Die schriftliche Prüfung, zu der Sie spätestens zwei Wochen vor Termin geladen werden, umfasst 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice). Als Bearbeitungszeit stehen Ihnen 120 Minuten zur Verfügung. Von den 60 gestellten Fragen müssen Sie 45 Fragen richtig beantworten, damit Sie die schriftliche Prüfung erfolgreich absolvieren.
Die mündliche Prüfung, die frühestens zwei Wochen danach stattfindet, dauert zwischen 30 und 45 Minuten. Dabei können auch praktische Aufgaben gestellt werden. Die Prüfung wird unter Vorsitz eines Arztes oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes durchgeführt. An ihr wirken in der Regel zwei Heilpraktiker gutachterlich als Beisitzer mit. Direkt im Anschluss an die Prüfung erfahren Sie Ihr Gesamtergebnis. Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung können Sie auf ausdrücklichen Wunsch auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe erfahren.
Die nachfolgenden Themengebiete sind Gegenstand der schriftlichen und mündlichen Prüfung: