Die Abteilung Krankenhaushygiene gehört zum Sachgebiet Infektionsschutz. Es werden regelmäßig infektionshygienische Routinebegehungen größerer medizinischer Einrichtungen durchgeführt. Dazu gehören Krankenhäuser, Privatkliniken, Praxen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen.
Bei Beschwerden werden auch Arzt- und Zahnarztpraxen anlassbezogen von unseren Mitarbeitern begangen.
Weiterhin werden die Aufzeichnungen der Einrichtungen über Krankenhausinfektionen und das Vorkommen von resistenten Krankheitserregern überprüft.
Bei Neueinrichtungen oder Umbauten von Kliniken und Arztpraxen beraten wir die betreffende Einrichtung in hygienischer Hinsicht.
Zum 01.01.2011 tritt die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) in Kraft. Sie wendet sich an die Inhaber und Betreiber medizinischer Einrichtungen und verpflichtet sie nunmehr auf gesetzlicher Grundlage die allgemein anerkannten, tätigkeitsspezifischen Regeln der Hygiene zu beachten. Weiterhin werden personelle und organisatorische Vorgaben gemacht. So müssen sich Leiter von Krankenhäusern, sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch Hygienefachkräfte beraten lassen, wenn kein entsprechendes eigenes Personal vorhanden ist. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur bis zum 31.12.2013. Für einen detaillierten Einblick stellen wir die Verordung anbei zur Verfügung.