Krankenpflege
Meldung krankenpflegerischer Tätigkeit
Wer entgeltlich krankenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt, muss dies dem Gesundheitsamt melden.
Wir benötigen von Ihnen:- Name und Anschrift
- ggf. Name und Anschrift des Pflegedienstes
- Berufsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
Falls keine Berufsurkunde vorhanden ist, ist statt dessen folgendes vorzulegen: - Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate; erhältlich beim Einwohneramt; der Verwendungszweck zum Beispiel „Alten-Krankenpflege“ muss angegeben sein)
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: physische und psychische Eignung)
Meldung eines PflegedienstesWer einen Pflegedienst betreibt und weitere Pflegekräfte beschäftigt, hat anzugeben bzw. vorzulegen: - Name, Anschrift, berufliche Ausbildung jeder Pflegekraft
- o. g. Unterlagen für jede Pflegekraft
- die leitende Pflegekraft
Anzuzeigen ist auch die Aufgabe der krankpflegerischen Tätigkeit.
Keine AnzeigepflichtKeiner Anzeigeverpflichtung unterliegen krankenpflegerische Tätigkeiten, die - - in der Trägerschaft der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- - von Trägern im Sinn des § 5 Abs.1 des Sozialgesetzbuches (SGB)XII, also Kirchen, Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
- - in Krankenhäusern, Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, des Kurwesens und der Heilquellen, sowie in Einrichtungen, auf die das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)anwendbar ist
- - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit oder zugunsten der betreuten Personen oder aus Gefälligkeit oder aus Gründen der familiären, verwandtschaftlichen oder nachbarschaftlichen Hilfe
erfolgen
Stadt Nürnberg Gesundheitsamt
Herr Seider, Frau Hable, Frau Waitz
Burgstr. 4
II. Stock, Zimmer 214
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 - 22 95
Telefax: 0911 / 231 - 38 47
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung
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