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Vereinsfeste und ähnliches   

Gelegentliche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind nicht "gewerbsmäßig" im Sinn der Vorschrift tätig. Sie unterliegen deshalb nicht der gesetzlichen infektionshygienischen Belehrungspflicht. Dennoch müssen Sie diesen Personenkreis informieren. Dazu haben wir folgendes Merkblatt zur Verfügung gestellt.

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Leitfaden Lebensmittel
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