Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts werden tätig, wenn ein konkreter Fall von Tuberkuloseerkrankung bekannt wird. Sie unterstützen die Kranken, Angehörigen und Gefährdeten, in dem sie die Betroffenen
Pflicht zu Untersuchungen im Umfeld von Tuberkulosekranken.
Alle Personen, die mit der oder dem Tuberkulosekranken in Kontakt sind oder waren, die sog. Kontaktpersonen, sind laut Gesetz dazu verpflichtet, sich untersuchen zu lassen. Mit dieser Maßnahme will der Gesetzgeber verhindern, dass die Infektion in der Bevölkerung verbreitet wird. Das Gesundheitsamt führt diese Untersuchung kostenfrei durch.
Der Tuberkulintest ist ein Hauttest, bei dem festgestellt werden kann, ob bei einer Person eine Infektion mit Tuberkulosebakterien vorliegt. Tuberkulin wird mittels Stempel in die Haut eingebracht. Wenn die Testperson sich mit Tuberkulosebakterien infiziert hat, reagiert der Test positiv. An der Teststelle bildet sich ein tastbares Knötchen. Die Ablesung erfolgt frühestens nach 3 Tagen, jedoch spätestens eine Woche nach Anlegen des Testes. Ein positiver Tuberkulintest bedeutet nicht, dass die Testperson an Tuberkulose erkrankt ist. Ein positiver Test sagt lediglich aus, dass eine Infektion mit Tuberkulosebakterien irgendwann im Leben stattgefunden hat. Ein positiver Test kann auch Folge einer früheren Impfung gegen Tuberkulose sein.
Auf dem Röntgenbild sind bei einer Lungentuberkulose in vielen Fällen Veränderungen zu erkennen. Es ist deshalb das wichtigste Diagnoseverfahren, um eine Lungentuberkulose zu erkennen.
Ist im Röntgenbild der Lunge eine Auffälligkeit festgestellt worden, werden weitere Laboruntersuchungen veranlasst. Der Nachweis von Tuberkulosebakterien im Auswurf sichert die Diagnose einer offenen Lungentuberkulose.