Nein. Wenn der Stadtrat das einzige Entscheidungsgremium wäre, müsste er wesentlich öfter tagen. Darüber hinaus wäre es sehr kompliziert in so großen Runden effektiv über Fachthemen im Detail zu beraten. Dies erfolgt daher in Ausschüssen. Die Ausschüsse beschließen in Fachfragen oder bereiten Beschlüsse für den Stadtrat vor. Auf diese Weise können Ausschüsse den Stadtrat entlasten. Wenn Stadtteile, die 1972 eingemeindet wurden, nicht mit einem Stadtrat vertreten sind, können sie einen Ortssprecher wählen, der Rede- und Antragsrecht zu Fragen dieses Ortsteiles, im jeweiligen Ausschuss, hat.
In einem Ausschuss sitzen Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften proportional zum Stadtrat. Sie diskutieren und debattieren über die jeweiligen Themen in ihren Ausschüssen. Einzelstadträtinnen und Einzelstadträte sind keine Mitglieder in diesen Ausschüssen, da sie nicht die erforderliche Fraktionsstärke für einen Ausschuss erfüllen.
Die Zahl der Ausschüsse und der Ausschussmitglieder werden vom Stadtrat bestimmt. In Nürnberg gibt seit 2008 13 Ausschüsse und 6 Werksausschüsse:
Ältestenrat, Rechnungsprüfungsausschuss, Personal- und Organisationsausschuss, Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit, Schulausschuss, Kulturausschuss, Sozialausschuss, Sozialhilfeausschuss, Umweltausschuss, Jugendhilfeausschuss, Kulturausschuss, Bau- und Vergabeausschuss, Verkehrsausschuss, Ausschuss für Stadtplanung, Werkausschuss Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Werkausschuss Nürnberg Stift, Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Werkausschuss Frankenstadion, Werkausschuss NürnbergerBad, Werkausschuss Servicebetrieb öffentlicher Raum. Darüber hinaus gibt es noch die Kommission für Integration und die Sportkommission.
Die Ausschüsse haben beschließende Funktion, soweit nicht über Angelegenheiten beraten wird, die wegen gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund der Geschäftsordnung dem Stadtrat vorbehalten sind.
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, in seiner Abwesenheit die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Sind beide verhindert, übernimmt als weiterer Stellvertreter ein vom Stadtrat bestimmtes Stadtratsmitglied den Vorsitz. Ausgenommen hiervon sind der Rechnungsprüfungsausschuss und der Jugendhilfeausschuss.
Die Ausschüsse treffen sich zwischen 6 und 11mal während des Jahres. Die Anzahl unterscheidet sich je nach Ausschuss und Themen. Die beiden Kommissionen treffen sich in der Regel etwas seltener als die Ausschüsse, nur etwa 3 bis 5mal pro Jahr