Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen haben ein Recht auf eine ihren Bedürfnissen entsprechende Bildung, Erziehung und Betreuung. Ziel ist, dies bei der Gründung von Kitas auf verschiedenen Ebenen, von der Pädagogik bis hin zu baulichen Besonderheiten, zu berücksichtigen. Unser Leitfaden soll Sie dabei unterstützen:
Um im späteren Betrieb Betriebskostenzuschüsse zu erhalten, muss die Einrichtung förderfähig im Sinne des Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sein. Wie der Name des Gesetzes schon sagt, geht es bei Kindertageseinrichtungen nicht nur um die Betreuung, sondern auch um die Bildung und Erziehung von Kindern. Entsprechend hat der Gesetzgeber die Förderfähigkeit an diese Begriffe gebunden und in Art. 2 Abs. 2 und Art. 19 BayKiBiG definiert:
Werden die oben genannten Anforderungen nicht eingehalten, zum Beispiel weil die Mehrheit der Kinder zu geringe Buchungszeiten hat, ist die Einrichtung nicht förderfähig und erhält keine Betriebskostenzuschüsse.
Informationen zur Förderung der Betriebskosten einer Kita in Bayern finden Sie in der Internetpräsentation des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
Voraussetzung für die Leitung einer Kindertageseinrichtung ist laut BayKiBiG die abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/-in.
Die Bedarfsanerkennung ist aus zwei Gründen besonders wichtig: Zum einen ist sie Voraussetzung bei der Förderung von Betriebskosten, zum anderen ist sie ein Hinweis auf die zukünftige Auslastung Ihrer Einrichtung. Ist der Bedarf im Stadtteil nach unserer Einschätzung gedeckt, spricht auch einiges dafür, dass Ihre neue Einrichtung nicht voll belegt und damit nicht wirtschaftlich sein wird. Deshalb ist die Bedarfsprüfung auch der erste Schritt in unserem Verfahren zur Vorprüfung.
Für Kindertageseinrichtungen eine Reihe von baulichen Anforderungen zu beachten, die wir Ihnen hier zum Download zusammengestellt haben
Die Empfehlungen zum „Pädagogischen Raumprogramm“ enthalten die Anforderungen an Räumlichkeiten einer Kindertageseinrichtung, die das Umsetzen der Ziele nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan fördern. Neben dem Schaffen der baulichen Rahmenbedingungen muss jede bayerische Kindertageseinrichtung eine pädagogische Konzeption erstellen und diese auch veröffentlichen.
Durch das Modellprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Nationale Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder“ (NQI) wurden Qualitätskriterien entwickelt und erprobt sowie auch Instrumente und Verfahren zur internen und externen Bewertung dieser Kriterien erstellt.