Elternbeirat

Durch die Wahl eines Elternbeirates (Art. 14, BayKiBiG), den Vertretern der Eltern, soll die Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger gefördert werden. Der Elternbeirat wird von der Einrichtungsleitung und dem Träger bei wichtigen Entscheidungen informiert und angehört. Darüber hinaus nimmt der Elternbeirat eine beratende Funktion ein, zum Beispiel bei Fragen der Jahresplanung oder der Gestaltung von Informationsveranstaltungen.

Der Elternbeirat versteht sich als Bindeglied zwischen der Elternschaft und der Einrichtung bzw. dem Träger und tauscht sich in regelmäßigen Sitzungen gemeinsam mit der Leitung und ggf. auch einem Trägervertreter aus. Elternbeiräte können Interessen der Eltern gezielt einbringen und unterstützend für Kinder und Familien der Kindertageseinrichtung tätig werden.

Für Interessierte

Bitte überlegen Sie sich, ob Sie Zeit aufbringen und motiviert sind, um sich im Elternbeirat der Kita zu engagieren. In der Regel wird zu Beginn des aktuellen Betreuungsjahres ein neuer Elternbeirat gewählt.

Gesamtelternbeirat der Nürnberger Kitas

Darüber hinaus existiert in Nürnberg ein Gesamt-Eltern-Beirat Kindertagesstätten (GEB Kita), mit dem Ziel, die Interessen von Eltern, Kindern und Familien in Kindertageseinrichtungen zu vertreten.


Auf einen Blick

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