Mit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Elternbeitrag für den Besuch der Kindertageseinrichtung von den Buchungszeiten der Eltern für ihr Kind abhängig (Art. 19, BayKiBiG). Die Elternbeiträge sind gestaffelt, entsprechend der möglichen Buchungszeiten, das heißt je länger eine Betreuungszeit gewünscht wird, um so höher ist auch der Elternbeitrag. Zusätzlich können die Träger Kosten für die Essensversorgung, Getränke oder auch Spielmaterial erheben.
Die Betreuungszeiten werden normalerweise anhand eines Buchungsbelegs zwischen Eltern und Einrichtung vereinbart. Veränderungen der Buchungszeiten sind träger- und vertragsabhängig. Über die möglichen Kosten des Besuches können Sie sich vorab über die Kita-Suche informieren.