Was sind Menschenrechte?

Menschenrechte sind Rechte, die jeder Mensch aufgrund seines Menschseins hat. Sie schützen die Würde eines jeden Menschen und stehen allen Menschen gleichermaßen zu ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach „(…) Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ (Art. 2. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948) Dieser anti-diskriminatorische Kern der Menschenrechte zeigt, dass sie von Natur aus keine Diskriminierung zulassen.

Menschenrechte sind angeboren und können weder verliehen noch aberkannt werden. Sie sind universell, d.h. sie gelten weltweit. Trotz verschiedener Traditionen und kultureller Unterschiede bilden sie einen Kern von Rechten, der für alle Menschen gilt.

Ein weiteres Merkmal der Menschenrechte ist deren Unteilbarkeit. Menschenrechte bedingen sich wechselseitig und stehen in keinem hierarchischen Verhältnis zueinander. Bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte müssen in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden. Die Verletzung eines Menschenrechts hat Einfluss auf andere Menschenrechte. Die Umsetzung des Rechts auf Leben steht beispielsweise in engem Zusammenhang mit der Verwirklichung des Rechts auf Nahrung.

Die Entwicklung der Menschenrechte nach 1945

Die Verbrechen des nationalsozialistischen Schreckensregimes zeigten der internationalen Staatengemeinschaft die Notwendigkeit, Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte zu ergreifen. Am Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Vereinten Nationen gegründet, deren Charta als eines der Hauptziele „die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied (…) des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen“ verkündet. Zur Umsetzung dieses Ziels haben die Vereinten Nationen (UNO) am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedet, die ohne Gegenstimmen angenommen wurde.

Sie besitzt als Erklärung keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter, wird jedoch als Völkergewohnheitsrecht angesehen. Die in ihr enthaltenen Rechte bildeten wiederum die Grundlage für die Erarbeitung zweier verbindlicher Menschenrechtspakte: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Diese Pakte wurden 1966 verabschiedet und traten, nachdem ausreichend Vertragsstaaten sie ratifiziert hatten, 1977 in Kraft.

Im Laufe der Jahre wurden im Rahmen der UNO und auf regionaler Ebene weitere wichtige Menschenrechtsverträge verabschiedet. Auf diese Weise ist ein beeindruckendes Netz an Menschenrechtsnormen und ein umfangreiches Schutzsystem entstanden, das die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich überwachen soll. Jedoch werden trotz aller Verträge und Kontrollmechanismen weltweit täglich Menschenrechte verletzt und so die Würde der Menschen angetastet. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe eines jeden Menschen, die Einhaltung der Menschenrechte ständig und nachdrücklich für sich und andere einzufordern.

Literaturhinweise:

Fritzsche, K. Peter (2004): Menschenrechte, Eine Einführung mit Dokumenten, UTB Schöningh.

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