Taxikonzession - Verlängerung Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Betrieben zur Personenbeförderung sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich.
Testanwendung Bürgerinnen und Bürger können hier völlig unverbindlich und transparent die Möglichkeiten der Online-Angebote der Stadt Nürnberg ausprobieren.
Tierarzneimittel - Anzeige nach § 67 AMG Betriebe, die freiverkäufliche Arzneimittel für Tiere in den Verkehr bringen (z. B. Einzelhändler) sowie Personen, die dies selbständig und berufsmäßig tun (z. B. Tierheilpraktiker), müssen dies vor Beginn der Tätigkeit beim Veterinäramt anzeigen.