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Dienstfahrerlaubnis   

Die von der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Dies wurde im Fahrerlaubnisrechts vom 1. Januar 1999 festgelegt.

Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen.

Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, kann ihm die allgemeine Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilt werden. Dasselbe gilt bei der Vorlage der bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausgestellten Bescheinigung über die während der Dienstzeit erteilten Fahrerlaubnisse.

 

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis, falls vorhanden)
  • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde
  • Dienstführerschein
  • Falls Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind: Bescheinigung Ihres früheren Dienstherrn über die erteilte Fahrerlaubnis mit Angabe über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses.

 

Gebühren:


Gebühren mit Probezeit

 

 

43,40 €

Gebühren ohne Probezeit

 

 

42,60 €

 

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Führerscheinstelle

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 32 34

Telefax: 0911 / 231 - 32 81

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  •  Ordnungsamt Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg