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Ersterteilung, Erweiterung einer Fahrerlaubnis und "Fahren mit 17"   

 

Führerscheinmuster Vorder- und Rückseite

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag gestellt werden.
Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch und sollte baldmöglichst beantragt werden.

Nach Überprüfung des Antrages durch die Fahrerlaubnisbehörde werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle übersandt. Das ist in Bayern der TÜV. Gleichzeitig wird die Fahrschule hierüber informiert.
Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen bei der Prüfstelle vorliegen.

Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Fahrerlaubnisklassen gleichzeitig zu beantragen. Die Ausstellung des Kartenführerscheins erfolgt dann in der Regel erst, wenn alle Fahrerlaubnisklassen bestanden sind. Für die bereits bestandenen Fahrerlaubnisklassen kann eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden. Diese gilt jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Bei einem Mehrfachklassenantrag gilt es zu bedenken, dass Prüfungsunterlagen und der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis grundsätzlich nur ein Jahr gültig sind.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Fahrerlaubnisklassen A, B, M, S, L, T
  • Nachweis über Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker)
  • Fahrerlaubnisklassen C, D
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes, Betriebsarztes oder Arbeitsmediziners
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck (bei Klasse C)
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (bei Klasse D)
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Gebühren:

Gebühren mit Probezeit

43,40 €

Gebühren ohne Probezeit

42,60 €

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Begleitetes Fahren mit 17

Führerschein



Jugendliche können bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis erhalten. Vorausgesetzt, sie fahren in Begleitung eines Erwachsenen.

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Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
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Abteilung Führerscheinstelle

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 32 34

Telefax: 0911 / 231 - 32 81

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer
  •  Führerscheinmuster Vorder- und Rückseite: © Bundesdruckerei GmbH
  •  Führerschein: © Rainer Sturm / PIXELIO
  •  Ordnungsamt Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg