Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag gestellt werden.
Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch und sollte baldmöglichst beantragt werden.
Nach Überprüfung des Antrages durch die Fahrerlaubnisbehörde werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle übersandt. Das ist in Bayern der TÜV. Gleichzeitig wird die Fahrschule hierüber informiert.
Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen bei der Prüfstelle vorliegen.
Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Fahrerlaubnisklassen gleichzeitig zu beantragen. Die Ausstellung des Kartenführerscheins erfolgt dann in der Regel erst, wenn alle Fahrerlaubnisklassen bestanden sind. Für die bereits bestandenen Fahrerlaubnisklassen kann eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden. Diese gilt jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei einem Mehrfachklassenantrag gilt es zu bedenken, dass Prüfungsunterlagen und der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis grundsätzlich nur ein Jahr gültig sind.