Jugendliche können dabei bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis erhalten, vorausgesetzt, sie fahren in Begleitung eines Erwachsenen.
Die Antragstellung ist bereits ab 16 ½ Jahre möglich.
Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl den Antrag als auch der Benennung von Begleitpersonen zustimmen.
Es muss mindestens eine Begleitperson benannt werden. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein. Es dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sein.
Wenn bereits die Klasse A1 vorhanden ist, ist die Vorlage von Sehtest und Nachweis über Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nicht mehr erforderlich.
Nach Bearbeitung des Antrages und Überprüfung der Begleitpersonen werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle übersandt. Gleichzeitig wird die Fahrschule informiert. Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen bei der Prüfstelle vorliegen.
Nach erfolgreichem Ablegen der erforderlichen Prüfungen händigt der Prüfer eine Bestätigung aus, mit der die Prüfungsbescheinigung beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg abgeholt werden kann. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur im Inland und ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Sie kann jedoch bis zu 3 Monate danach genutzt werden.
Zu gegebener Zeit wird der Kartenführerschein bestellt, der ab Vollendung des 18. Lebensjahres gegen Rückgabe der Prüfungsbescheinigung ausgehändigt werden kann.