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Begleitetes Fahren mit 17   

Jugendliche können dabei bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis erhalten, vorausgesetzt, sie fahren in Begleitung eines Erwachsenen.

 

Voraussetzungen:

Die Antragstellung ist bereits ab 16 ½ Jahre möglich.
Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl den Antrag als auch der Benennung von Begleitpersonen zustimmen.
Es muss mindestens eine Begleitperson benannt werden. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein. Es dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sein.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis über Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker)
  • Zusatzantrag mit Angaben der Begleitpersonen
  • Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
  • Kopien der Führerscheine und Personalausweise/Reisepässe der Begleitpersonen
  • Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen
  • Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde

Wenn bereits die Klasse A1 vorhanden ist, ist die Vorlage von Sehtest und Nachweis über Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nicht mehr erforderlich.

 

Gebühren:


mit Probezeit

 

 

51,10 €

ohne Probezeit

 

 

50,30 €

zuzüglich je Begeleitperson

 

 

9,00 €

 

Zusatzantrag zum Begleiteten Fahren mit 17

Nach Bearbeitung des Antrages und Überprüfung der Begleitpersonen werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle übersandt. Gleichzeitig wird die Fahrschule informiert. Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen bei der Prüfstelle vorliegen.

Nach erfolgreichem Ablegen der erforderlichen Prüfungen händigt der Prüfer eine Bestätigung aus, mit der die Prüfungsbescheinigung beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg abgeholt werden kann. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur im Inland und ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Sie kann jedoch bis zu 3 Monate danach genutzt werden.

Zu gegebener Zeit wird der Kartenführerschein bestellt, der ab Vollendung des 18. Lebensjahres gegen Rückgabe der Prüfungsbescheinigung ausgehändigt werden kann.

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Abteilung Führerscheinstelle

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 32 34

Telefax: 0911 / 231 - 32 81

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