Umzug innerhalb Nürnbergs und die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) stimmt nicht mehr.
Diese Änderung ist auch beim Einwohneramt und den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd möglich.
Der Familienname hat sich geändert. Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) und in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) müssen daher angepasst werden.
Diese Änderung ist auch beim Einwohneramt und den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd möglich.
Das Fahrzeug wurde umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert. Ob nach einer Fahrzeugveränderung die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und / oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (beispielsweise Betriebserlaubnis, Typgenehmigung).
Diese Änderung ist auch bei den Bürgerämtern Ost oder Süd möglich.