Ordnungsamt

Logo Stadt Nürnberg

Sie sind hier: 

 

Feiertagsregelung   

An Sonn- und Feiertagen sind u. a. öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten.

Stille Tage sind:

  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag
  • Karsamstag
  • Allerheiligen
  • Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • Heiliger Abend (ab 14.00 Uhr)

An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem Charakter des Tages entsprechen, verboten. Das sind z. B. Tanz, Betrieb von Spielhallen, Stripteasedarbietungen, Live-Musik, Disco-Betrieb. Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Am Karfreitag sind zusätzlich musikalische Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb und Sportveranstaltungen, am Buß- und Bettag Sportveranstaltungen verboten.

 

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 53 26, - 53 27, - 22 87

Telefax: 0911 / 231 - 40 06

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

skip

  •  
  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg
  •  Ordnungsamt Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg