Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.
Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafes und Diskotheken fällt somit auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und Imbissständen unter den Begriff "Gaststättengewerbe".
Sollte der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt sein ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Betriebsbeginn persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Ordnungsamt beantragt werden.
Für Außenbestuhlungen von Gaststätten hat die Stadt Nürnberg Gestaltungsempfehlungen herausgegeben:
Zur Bearbeitung des Erlaubnisantrags bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes ohne bauliche oder räumliche Veränderungen sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Bei einer Neueröffnung, einem Umbau oder einer Änderung der bisherigen Nutzung der Räumlichkeiten, in denen das Gaststättengewerbe ausgeübt werden soll, sind zusätzlich noch folgende Unterlagen mitzubringen:
Hinweis:
Bei einer Neueröffnung, Umbau oder Nutzungsänderung ist der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Eröffnung zu stellen. Die Gaststättenerlaubnis wird erst nach Abnahme des Betriebes durch das Ordnungsamt ausgehändigt.