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Gewerbe   

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Büro, Gaststätte etc.) als Haupt- oder Filialbetrieb errichten. Dabei ist es unbedeutend, ob das Gewerbe lediglich nebenberuflich ausgeübt wird bzw. ob mit der Tätigkeit ein Gewinn erzielt wird.

Bei Personengesellschaften, wie BGB, OHG, KG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.

 

Hinweis:

Bei den folgenden Seiten handelt es sich um richtungsweisende Informationen. Die einzelnen Sachgebiete sind teilweise sehr umfangreich. Für genauere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Zusätzlich wird für die Ausübung folgender Tätigkeiten eine besondere Erlaubnis benötigt:

  • Pfandleiher
  • Bewacher
  • Versteigerer
  • Makler
  • Handwerk
  • Reisegewerbe

 

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Abteilung Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

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